Chr. Hirtius (Nr. Vibius Pansa (Nr. Cornelius Scipio 133, C. Publicius Bibulus (Nr. Anders als im Stadtinneren finden sich auf dem Marsfeld neben reinen Ehrengrabern, wie dem Grab des Bibulus, auch Graber, wie das Grab der Iulia, sopra denen tatsachlich bestattet wurde. Wie die Bestattungen von Caesar und Drusus und anderen Angehorigen der gens Iulia im Grab der Iulia nahelegen, scheint auch hier das»recht auf Bestattung«die Familienangehorigen miteingeschlossen zu haben 136. Bereits Frischer hat auf das zeitliche Verhaltnis der beiden Gruppen von Monumenten hingewiesen 137. Die Ehrengraber innerhalb der Stadt stammen alle aus Roms Fruhzeit. Die Grabmonumente im Bereich des Marsfeldes gehoren dagegen durchweg der Spatphase der Republik bzw. Fur die dazwischen liegende Epoche, die Zeit der hohen Republik im dritten und zweiten Jahrhundert v.
Chr. Dazu vgl. Liou Gille, Funerailles sopra urbe et divinisation, les funerailles de Cesar. In: CollLat 201,1988, Zu Acca Larentina: Varro VI. Plutarch Romulus 27, 6. N. Gantz, PP 29, 1974, Plutarch Quaest. Rom. Frischer, Monumenta Vgl. Frischer verso. Ovverosia. 66f. Welsch Klein, Funus publicum 65 https://datingranking.net/it/sdc-review f. Hirtius vgl. CIL VI 34048, zu C. Vibius Pansa vgl. CIL VI Livius epit. Plutarch Sulla 38. Plutarch Pompeius Plutarch Pompeius 53. Divinita Silius Italicus Vgl. Auf keinen Fall darf sie als Indiz gegen ein Ehrengrab aufgefa?t werden. Waurick, Kaisergraber 110. Coarelli, Estensione Marzio Frischer, Monumenta Eine Sonderrolle nimmt die Bestattung Caesars ein. Ursprunglich sollte ihm eine Bestattung innerhalb der Stadt zugewiesen werden. Die aufgebrachteplebs errichtete auf dem Forum Romanum spontan einen Scheiterhaufen, auf dem sie den Leichnam Caesars ohne formelle Leichenfeier verbrannte.
Eutrop erwahnt, da? allein Traian intra urbem bestattet wurde
Als Caesar dann schlie?lich im Grab seiner Tochter auf dem Ort der Kremation ein Erinnerungsmal, bestehend aus einem Altar und einer Saule. Vgl. Frischer, Monumenta 58 (mit Quellenangaben).
Die Zur Verfugung Stellung eines offentlichen Grabplatzes ist nicht automatisch Teil eines funus publicum
Die Beobachtung, da? es sich bei allen bekannten Grabern innerhalb des pomerium um Ehrengraber ohne Bestattungen handelte, scheint Eutrop rechtzugeben. Dem widersprechen jedoch die Aussagen von Cicero, Sueton und Plutarch. Von Cicero und Plutarch wird ausdrucklich darauf hingewiesen, da? es Ehrengraber innerhalb der Stadt gibt, die dem Bestattungsverbot intrapomerium widersprechen. Ob es sich dabei um Scheingraber handelte oder nicht, kann hier vernachlassigt werden. Wesentlich fur die Deutung Eutrops ist der Umstand, da? Cicero und Plutarch davon ausgehen, es habe con historischer Zeit tatsachlich Bestattungen innerhalb des pomerium gegeben. Sicher scheint hingegen zu robert, da? man auf die Einhaltung des Bestattungsverbots innerhalb des pomerium zu allen Zeiten gro?ten Wert legte. Fur die Deutung der Bemerkung Eutrops ergeben sich daraus folgende Konsequenzen: Bereits con republikanischer Zeit konnten laut Uberlieferung verschiedene Personen auf Antrag des Senats innerhalb des pomerium bestattet werden.
Eine Bestattung Traians ware demnach keineswegs so au?ergewohnlich, wie sie uns nach Eutrops Bemerkung auf den ersten Blick erscheint. Der Ort fur Ehrengraber war zur Zeit Traians schon seit langem das Marsfeld, das nach wie vor au?erhalb des pomerium lag. Auch ein Ehrengrab Traians hatte demnach auf dem Marsfeld errichtet werden mussen. Eine Bestattung Traians innerhalb des pomerium ware ein Versto? gegen das sonst so penibel beachtete Verbot, innerhalb des pomerium zu bestatten, gewesen. Unabhangig davon, wie man die angefuhrten Beispiele nun deuten mag und ob man die Existenz dieser Tradition sopra aller Konsequenz akzeptiert, haben die Beispiele doch gezeigt, da? Eutrop will man nicht davon ausgehen, da? er sich irrt die Situation stark vereinfacht dargestellt hat, so da? es fur moderne Leserinnen und Leser unmoglich ist, allein aus seiner Bemerkung heraus die Zusammenhange zu rekonstruieren.
Urbs und pomerium: Die augusteische Reform Ahnliche Unklarheiten lassen sich auch durante Bezug auf die Ortsangabe entdecken. Bisher wurde dies stets als Synonym zu intra pomerium aufgefa?t. Gerechtfertigterweise, wie die antiken Erlauterungen des Begriffs pomerium belegen 139. So hei?t es etwa auch auf Tafel zehn des Zwolf Tafel Gesetzes, da? die Bestattung per urbe verboten ist 140. Als juristischer Terminus bleibt urbs, wie die Digesta belegen, bis mediante das 6. Jh. Chr. Ursprunglich waren unser heutiger Begriff»Stadt«und urbs identisch. Doch bereits con republikanischer Zeit beginnen die Begriffe, sich voneinander zu losen. Noch immer bildet das pomerium die Grenze der urbs. Der Verlauf der Stadtmauer folgt jedoch nicht mehr dem des pomerium: Die Servianische Mauer umfa?t spatestens seit dem 4.